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Welche Rechte Sie als Kinderwagen-Fahrerin haben

Knorrtoys KinderwagenDie heutigen Kinderwagen sind zwar meist nicht mehr ganz so sperrig wie die Modelle aus der Vergangenheit. Dennoch nehmen sie auf den Gehwegen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln und auch im Hausflur oft viel Platz ein. Dies kann dazu führen, dass es Ärger mit Passanten oder anderen Mietern gibt. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen und mit viel Selbstvertrauen diese auch vertreten können.

Der Hausflur als Ort des Streits

Rechte Sie als Kinderwagen-FahrerinWer in einem Haus mit mehreren Mietparteien wohnt, der macht sich möglicherweise bereits vor der Geburt des Kindes Gedanken darüber, wo der Kinderwagen abgestellt werden kann. Inzwischen gibt es mehrere Gerichtsurteile die deutlich machen, dass Sorgen hier eigentlich völlig unbegründet sind. Auch wenn es immer wieder Nachbarn gibt, die sich darüber ärgern, so ist es dennoch erlaubt, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen.

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Allerdings gibt es einige Punkte, die zu beachten sind. Ein wichtiger Punkt sind die Fluchtwege. Ist der Hausflur so schmal gehalten, dass ein Kinderwagen den Fluchtweg beeinträchtigen würde, ist das Abstellen nicht erlaubt. Ebensowenig darf der Kinderwagen im Flur abgestellt werden, wenn es einen speziellen Kinderwagenraum im Haus gibt. In diesem Fall ist der Raum immer zu nutzen.

Ein interessanter Punkt: Wenn der Vermieter Ihnen deutlich machen möchte, dass Sie den Kinderwagen doch bitte mit in die Wohnung nehmen sollen, können Sie hier besonders dann entspannt sein, wenn Sie höher als im zweiten Stock wohnen und es keinen Fahrstuhl gibt. In diesem Fall ist es Ihnen unzumutbar, den Kinderwagen mit in die Wohnung zu nehmen.

Der Kinderwagen und die öffentlichen Verkehrsmittel

Öffentliche Verkehrsmittel sind für Eltern oft die einzige Möglichkeit, um möglicherweise den Weg zum Arzt, zum Einkaufen oder einfach hinein in die Stadt hinter sich bringen zu können. Mit dem Kinderwagen kann sich die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel jedoch oft als schwierig herausstellen.

Dabei sind die Anbieter der öffentlichen Verkehrsmittel immer mehr darauf bedacht, die Nutzung mit Kinderwagen zu vereinfachen. So gibt es in vielen Bussen inzwischen mehrere Stellplätze für den Kinderwagen. Hier ist es Ihr gutes Recht auch darum zu bitten, diesen Platz frei zu machen, wenn dort jemand steht.

Tipp! Aber Vorsicht: Rollatoren dürfen an diesen Stellen ebenfalls abgestellt werden.

In den S- und U-Bahnen der Großstädte ist die Nutzung einfacher. Die Türen und die Gänge in den Wagen sind oft breit genug, um hier mit dem Kinderwagen hindurch zu gehen. Jeder Waggon hat zudem ein separates Abteil für Kinderwagen. Diese können hier abgestellt werden. Gleichzeitig finden Sie einen Sitzplatz und können so direkt bei Ihrem Wagen sitzen. Allerdings gibt es keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass die gekennzeichneten Sitzplätze für Sie auch frei gemacht werden. An dieser Stelle sind Sie auf die Freundlichkeit Ihrer Mitfahrer angewiesen.

öffentliche Verkehrsmittel Abstellmöglichkeiten
Bus gekennzeichnete Bereiche für Kinderwagen
Bahn ausreichend Platz in breiten Gängen

Der Kinderwagen auf der Rolltreppe

In Kaufhäusern, in den Bahnstationen und manchmal auch an Flughäfen sollen die Rolltreppen es erleichtern, möglichst schnell und einfach von einer Etage in die nächste zu kommen. Während in den vergangenen Jahren immer wieder Eltern gesehen wurden, wie sie den Kinderwagen mit den Vorderrädern – um nach oben zu kommen – oder mit den Hinterrädern – um nach unten zu kommen – auf die Rolltreppe gestellt haben, wird dieses Bild in Zukunft nicht mehr zu sehen sein.

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Inzwischen wurde die EU-Norm soweit angepasst, dass Kinderwagen auf der Rolltreppe nun verboten sind. Die Hersteller sichern sich ab, indem die Rolltreppen nun an den Aufgängen mit zusätzlichen Bollern versehen sind. So passt hier kein Kinderwagen mehr durch. Sie haben jedoch das Recht, den Fahrstuhl zu benutzen und so sicher mit dem Kinderwagen nach oben oder unten zu kommen.

Vor- und Nachteile der Rechte für Kinderwagen-Fahrer

  • gesetzliche Regelungen
  • Erleichterung im öffentlichen Verkehr
  • Schwierigkeit besonders in Bussen

Ihre Rechte auf einen Blick

  • Der Kinderwagen darf im Hausflur abgestellt werden, wenn er keinen Fluchtweg versperrt
  • Im Bus dürfen Sie den Kinderwagen auf speziellen Plätzen abstellen
  • In der Bahn darf der Kinderwagen in speziellen Abteilen abgestellt werden
  • Auf Rolltreppen ist der Kinderwagen nicht erlaubt, als Alternative ist hier der Fahrstuhl zu sehen

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